Dr. med. Martina Schettler, Plön
Fachärztin für Kardiologie und Innere Medizin. Hausärztliche Versorgung
Sprechstunde
Für zeitaufwendige Untersuchungen und um mehr Zeit und Ruhe für Sie zu haben, bitten wir Sie um die Vereinbarung von Terminen.
Bei akuten Erkrankungen sind wir natürlich jederzeit für Sie da. Notfälle und erkrankte Kinder werden bevorzugt behandelt.
Ihre Medikamentenbestellung
wir möchten Sie bitten, Ihre Medikamentenbestellung im jeweiligen Quartal zu bündeln.
Bestellen Sie nach Möglichkeit bitte alle Medikamente, die Sie in diesen drei Monaten benötigen, in einem Anruf.
So reduzieren Sie das Anrufaufkommen und verbessern damit unsere telefonische Erreichbarkeit.
Gesundheitskarte (ab 2019)
Sie haben eine neue elektronische Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse erhalten?
Dann bringen Sie bitte nur noch diese Karte mit in die Praxis.
Ihre alte Chipkarte sollten Sie gleich vernichten.
Denn alte Gesundheitskarten werden von den Krankenkassen automatisch gesperrt und können in der Praxis nicht eingelesen werden.
Das führt zu unnötigen Problemen und Verzögerungen im Praxisablauf.
Deshalb: Die alte Gesundheitskarte zerschnitten in den Müll, die neue immer dabei.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)
Können nur nach vorheriger Untersuchung ausgestellt werden.
Wiederholungsrezepte/Überweisungen
Können während der gesamten Öffnungszeiten telefonisch bestellt und am Folgetag abgeholt werden. Bei Rezepten bitten wir um vorherige telefonische Bestellung, damit die Arzneimitteltherapie zu Ihrer Sicherheit hinsichtlich potentieller Neben- und Wechselwirkungen regelmäßig von uns überprüft werden kann.
Einführung einer Terminservicestelle für die fachärztliche Versorgung
Der Gesetzgeber hat die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dazu verpflichtet, von Ende Januar 2017 an sog. Terminservicestellen (TSS) einzurichten. Diese sollen dafür sorgen, dass Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt vermittelt bekommen. Ein solcher Termin soll innerhalb eines Zeitfensters von 4 Wochen liegen. Diese 4-Wochen-Frist gilt nicht für Routine- oder Kontroll-Untersuchungen!
Es besteht bei diesem Verfahren für Versicherte KEIN Anspruch auf einen Termin
- bei einem Facharzt Ihrer Wahl,
- zu einer bevorzugten Zeit,
- in einer bevorzugten oder wohnortnahen Region.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich wie gewohnt direkt an den Facharzt Ihres Vertrauens zu wenden und die TSS nur in Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen. In einem solchen Fall benötigen Sie dann allerdings eine von uns mit einem speziellen Code versehene Überweisung (Ausnahme: Gynäkologie und Augenärzte).
Weitere Informationen über das Verfahren der Terminservicestelle finden Sie hier bei der KVSH.
Sie erreichen die TSS bei der KV Schleswig-Holstein unter der folgenden Rufnummer: 04551 - 30 40 49 31.
Patienteninformation zum Datenschutz in unserer Arztpraxis
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